Hausanschluss Netz SWA

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Die Stadtwerke Ansbach sind bei der BNetzA als grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß Messstellenbetriebsgesetz ab 01.10.2017 gemeldet.

Moderne Messeinrichtungen

Die Moderne Messeinrichtung zeigt standardmäßig nur die aktuellen Daten zum Gesamtverbrauch auf dem Display an. Für die Anzeige der momentanen Leistung sowie der historischen Verbrauchswerte muss mithilfe einer Taschenlampe am Zähler eine PIN eingegeben werden.
 
Diese PIN senden wir Ihnen gerne auf Wunsch per Post zu.
 
Wir benötigen hierzu Ihre Kundendaten:
 
  • Vertragskontonummer
  • Vorname Nachname
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort
sowie die Nummer des Zählers beginnend mit
 
1LGZ… oder 1DZG… oder 1EMH…
 
für welchen die PIN zur Verfügung gestellt werden soll.
 
Bitte senden Sie diese Angaben formlos per E-Mail an: tst-z@stwan.de

Technische Mindestanforderungen

Feststellung des Grundversorgers 

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wurde zum 01.07.2021 der Grundversorger für das Konzessionsgebiet der Stadtwerke Ansbach GmbH ermittelt.

Die festgestellte Grundversorgungspflicht gilt vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024. 
Die nächste Feststellung der Grundversorger erfolgt zum 01.07.2024.