Löschwasserauskunft 

Die Bereitstellung des Grundschutzes ist hoheitliche Aufgabe einer Kommune/einer Stadt. In der Regel erfolgt die Bereitstellung durch das Trinkwassernetz.
 
Als Betreiber des Ansbacher Trinkwassernetzes kann die Stadtwerke Ansbach GmbH Angaben zur Höhe des zur Verfügung stehenden Grundschutzes tätigen.
 
Im Zuge von Bauvorhaben werden seitens der genehmigenden Stellen Löschwassernachweise für den Grundschutz eines Grundstücks gefordert. Das DVGW Arbeitsblatt W 405 regelt die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung. Darunter fällt auch welcher Volumenstrom an der jeweiligen Örtlichkeit zur Verfügung stehen soll.
Grundsätzlich muss die Höhe des zur Verfügung stehenden Grundschutzes unter Berücksichtigung der ortstypischen Bebauung durch die Stadtwerke Ansbach GmbH geprüft werden.
 
Anfragen zur Löschwasserbereitstellung können sie unter folgenden Angaben an loeschwasserauskunft@stwan.de senden:
 
  • Lageplan
  • Daten zum Objekt
  • benötigte Löschwassermenge
Bei Bedarf geben wir Ihnen auch gerne Auskunft über den anstehenden Ruhedruck.