Stadtwerke Ansbach mit Angebot für ausgeförderte EEG-Anlagen

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(vom 16.03.2021)

 

 

Auch im Netzgebiet der Stadtwerke Ansbach sind die ersten Anlagen vom Auslaufen der EEG-Förderung nach 20 Jahren betroffen. Damit wird die Einspeisevergütung für regenerativen Strom aus Altanlagen auf deutlich geringerem Niveau gezahlt – und nur dann, wenn die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen ist. Der regionale Energieversorger hat die betroffenen Anlagenbetreiber nicht nur persönlich informiert, sondern bietet ihnen auch Möglichkeiten an, damit sich die Erzeugung von regenerativem Strom weiterhin lohnt. Die Energieberater der Stadtwerke Ansbach informieren gerne im Detail zu den Alternativen.

  • Überschusseinspeisung
    Die Anlage wird mit einem Speicher nachgerüstet (sinnvoller bei größeren PV-Anlagen ab rund 5 kWp) und ein Zweienergierichtungszähler wird eingebaut. Damit ist sowohl der Eigenverbrauch als auch die Einspeisung überschüssigen Stroms möglich.
  • Repowering:
    Auf Basis der bestehenden Unterkonstruktion werden neue leistungsstarke PV-Module installiert. Die 20-Jahres-Frist für die aktuelle EEG-Förderung startet nun erneut. Um den Eigenverbrauch zu erhöhen, kann auch ein Stromspeicher, eine Wallbox oder eine Warmwasserbereitung (Heizstab) mitbeauftragt werden.
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