Sichern Sie sich die EEG-Vergütung!

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(vom 26.08.2020)

 

Stromerzeugungsanlagen müssen bei der Bundesnetzagentur registriert werden, wenn sie mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind. Um Kürzungen von EEG-Förderzahlungen zu vermeiden, sind Betreiber verpflichtet, die Anmeldung im neuen Marktstammdatenregister bis zum 31.01.2021 abgeschlossen zu haben. In Ansbach sowie im gesamten Bundesgebiet sind bisher nur eine Bruchteil der Betroffenen der Meldepflicht nachgekommen. Sie riskieren damit ihre Ansprüche. Weitere Infos gibt es unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

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