Neue Regeln für Wohnungseigentümer

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(vom 04.01.2021)

 

 

Seit 1. Dezember 2020 ist das „Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz" (WEMoG) in Kraft. Es will die Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen vereinfachen. Laut diesem hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, ihm auf eigene Kosten den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug sowie den Zugang zu einem schnellen Internetanschluss zu gestatten. 
Weiterhin können sich Wohnungseigentümer ohne weitere Abstimmung für einen modernen Glasfaseranschluss entscheiden. Im Vergleich zu derzeit hauptsächlich verlegten Kupferkabeln können Glasfaserkabeln eine höhere Menge an Daten pro Zeiteinheit übertragen. Weiterhin ist der Anschluss weniger störungsanfällig wenn z. B. beim Home-Office und Home-Schooling mehrere Personen gleichzeitig im Internet surfen. 

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