Falsches Parken kann teuer werden

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(vom 29.03.2019)

 

Das Parken auf städtischen Parkplätzen ist in Ansbach auch für E-Fahrzeuge kostenpflichtig. Stellplätze, die mit einer E-Ladestation ausgestattet sind, sind zwischen 8 und 18 Uhr maximal vier Stunden für das Laden von E-Fahrzeugen reserviert. Der Zeitnachweis erfolgt über die Parkscheibe. Nach jedem Ladevorgang muss der Platz freigegeben werden.
 
Nutzen Fahrer, egal ob von einem E-Auto oder nicht, den Ladeplatz als normalen Parkplatz, müssen die Falschparker zurzeit mit einem Verwarngeld zwischen 10 und 30 Euro rechnen – abhängig von der Parkdauer.
 
Ein Verwarngeld in gleicher Höhe wird bei E-Autos fällig, die die vier Stunden überschreiten. Auch zwischen 18.01 Uhr und 7.59 Uhr dürfen nur E-Autos auf dem Ladeplatz stehen. Jedoch darf dann die vier Stunden Parkdauer überschritten werden, ohne dass sich das Auto im Ladezustand befinden muss.
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