Bald endet die Frist für Registrierung von Stromerzeugungsanlagen

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(vom 25.01.2021)

 

 

Ob Photovoltaik oder ortsfeste Batteriespeicher - jeder Anlagenbesitzer ist verpflichtet, die Daten seiner Stromerzeugungsanlage bis zum 31. Januar ins Marktstammdatenregister einzutragen, denn dann endet die Registrierungsfrist. Nur wer dort seine Anlage korrekt erfasst hat, erhält auch weiterhin die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Bislang fehlen nach Hochrechnungen der Bundesnetzagentur noch die Daten von über 300.000 Anlagen.

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