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Wir benötigen von Ihnen einen amtlichen Lageplan M1:1000, aus dem die Lage des Gebäudes im Grundstück ersichtlich ist. Zusätzlich benötigen wir die genehmigten Baupläne M1:100 und einen Gebäudeschnitt.
Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Energieberater, Herrn Thomas Heinlein (Telefon: 0981/ 8904-264), zu dem Sie die obengenannten Unterlagen mitbringen. An diesem Termin können alle Fragen und das weitere Vorgehen besprochen, sowie ein detailliertes Angebot ausgearbeitet werden.
Die Anschlussgebühren setzen sich aus drei Teilen zusammen:
Grundbeiträge je Sparte, bestehend aus fest kalkulierten, nicht veränderbaren Fixkosten.
Baukostenzuschüsse je Sparte richten sich nach Ausstattungsgrad des Grundstückes bzw. Gebäude (Anzahl der Stromzähler und bei Wasser nach der Größe des Grundstückes bzw. der Geschossfläche). Für Erdgas wird kein Baukostenzuschuss (BKZ) erhoben.
Grab- und Verlegarbeiten zwischen Grundstücksgrenze und Hauseinführung werden je Sparte mit Meterpreisen verrechnet.
Bei gemeinsamer Verlegung eines Strom-, Gas- und Wasserhausanschlusses gewähren die Stadtwerke Ansbach GmbH einen Nachlass.