Hausanschluss Netz SWA

Jahreshöchstlast

Stand 31.12.2023:

Höchste Stundenleistung 141  MW
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung 04.12.2023

Stand 31.12.2022:

Höchste Stundenleistung 144  MW
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung 13.01.2022

Stand 31.12.2021:

Höchste Stundenleistung 176  MW
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung 12.02.2021

Feststellung des Grundversorgers 

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wurde zum 01.07.2021 der Grundversorger für das Konzessionsgebiet der Stadtwerke Ansbach GmbH ermittelt.

Die festgestellte Grundversorgungspflicht gilt vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024. 
Die nächste Feststellung der Grundversorger erfolgt zum 01.07.2024.