Senkung der Mehrwertsteuer

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(vom 13.07.2020)

 

Konkret beträgt die Mehrwertsteuer ab Juli 2020 für ein halbes Jahr nur noch 16 statt 19 Prozent. Strom, Gas, Wärme und Glasfaserdienstleistungen werden also günstiger. Gleiches gilt beim Lebensmittel Wasser. Hier sinkt die Mehrwertsteuer von 7 auf 5 Prozent.

Stadtwerke-Kunden mit einer Jahresabrechnung, die bis zum 31. Dezember 2020 ihre Zählerstände für Strom, Gas und Trinkwasser ablesen, erhalten den gesenkten Mehrwertsteuersatz für den gesamten Abrechnungszeitraum verrechnet.

Maßgebend für die Berechnung des Steuersatzes ist der Leistungszeitraum, dies bedeutet für unsere Kunden, dass der gesamte Energieverbrauch auf der Jahresrechnung 2020 mit dem Steuersatz von 16 % für Strom- und Gaslieferungen bzw. 5 % für Wasserlieferungen berechnet wird. Voraussetzung ist daher die Zählerstandsmeldung bis spätestens 31.12.2020.

Für unsere Geschäftskunden, die eine monatliche Abrechnung erhalten, gelten die neuen Mehrwertsteuersätze für die Abrechnungen ab 01. Juli bis 31. Dezember 2020.

Auf die zukünftigen Abschläge hat die geänderte Mehrwertsteuer keine Auswirkungen. Die Abschlagshöhe wird unverändert mit dem alten Steuersatz berechnet, weshalb Sie als Kunde weiterhin 19 Prozent beim monatlichen Abschlag als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen können. Im Rahmen der Verbrauchsabrechnung wird die Mehrwertsteuer entsprechend korrigiert, sodass Sie für den gesamten Leistungszeitraum den geringeren Steuersatz bezahlen.


Unsere Kunden haben selbstverständlich die Möglichkeit die Zählerstände zum 30.06.2020 über das Online-Kunden-Center auf www.stwan.de, per Mail an service-center@stwan.de, über die Rufnummer 0981 8904-370 oder persönlich in unserem Kunden-Center in der Rügländer Straße 1 zu melden.

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