WIR sind AN

<
Elektromobilität
Energieberatung
Erdgasmobilität
>

Neues Gebäudeenergiegesetz löst alte Gesetze ab

Bild
©pixabay

(vom 20.11.2020)

 

Seit dem 1. November müssen Immobilienbesitzer nun nur noch eine offizielle Grundlage beachten, wenn sie wissen wollen, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen: das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das aktuelle energetische Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierungen wurde darin nicht verschärft, um weitere Steigerungen von Bau- und Wohnkosten zu vermeiden. Ziel des neuen GEG ist es vielmehr, europäische Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umzusetzen. Bislang wurde die Energieversorgung und -bilanz von Gebäuden durch insgesamt drei Gesetzestexte geregelt: das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Diese sind nur überholt.

zurück