Mann und Frau im Bus

Wir bewegen Ansbach

Fristen für Zählerstände nicht verpassen

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(vom 18.12.2020)

 

 

Die Stadtwerke Ansbach bitten ihre Kunden, die Zählerstände noch in diesem Jahr abzulesen. Denn nur dann wird der gesamte Jahresverbrauch mit der gesetzlich reduzierten Mehrwertsteuer laut dem sogenannten Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz berechnet – also nur 16 statt 19 Prozent bei Strom bzw. 5 anstatt 7 Prozent bei Wasser. Nur wenn die Zählerstände noch im Jahr 2020 abgelesen werden, können Kunden der Stadtwerke im größtmöglichen Umfang von der Steuererleichterung profitieren. „Also: Zählerstand bis spätestens 31.12.2020 ablesen und die Ablesedaten bis zum 08.01.2021 an die Stadtwerke übermitteln“, so der Appell der Stadtwerke.

Wie gewohnt erhalten die Kunden wieder per Post eine Karte mit den Feldern zum Eintragen. Alternativ kann die Meldung über das Online-Kunden-Portal erfolgen.

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