Die Anschlussgebühren setzen sich aus drei Teilen zusammen:
- Grundbeiträge je Sparte, bestehend aus fest kalkulierten, nicht veränderbaren Fixkosten.
- Baukostenzuschüsse fallen je gewünschter Sparte unterschiedlich an. Bei Strom fällt bis 30 kW kein Baukostenzuschuss (BKZ) an, darüber hinaus je nach gewünschter Leistung. In der Sparte Wasser ist der Baukostenzuschuss abhängig von der Grundstücks- und Geschossfläche. Für Gas wird kein Baukostenzuschuss erhoben.
- Grab- und Verlegarbeiten zwischen Grundstücksgrenze und Hauseinführung werden je Sparte mit Meterpreisen verrechnet.
Bei gemeinsamer Verlegung eines Strom-, Gas- und Wasserhausanschlusses gewährt die Stadtwerke Ansbach GmbH einen Nachlass. Dieser ist anwählbar in den Zusatzoptionen des Hausanschluss-Portals. Sollten Sie diesen bei der Beantragung ausversehen vergessen haben anzuwählen, obwohl die Bedingungen auf Sie zutreffen, schreiben wir Ihnen diesen automatisch in der abschließenden Rechnung gut.