Hinweise zu Kapitel 11 (3) der Technischen Anschlussbedingungen – Auswahl von Schutzmaßnahmen
„Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 in neu zu errichtenden Gebäuden eine Erdungsanlage erforderlich ist. Grundsätzlich ist die Erdungsanlage gemäß DIN 18014 zu errichten. Abweichend hiervon können entsprechend DIN 18015-1:2020-5 Abschnitt 7 zudem Erdungsanlagen errichtet werden, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, sofern die abweichende Lösung – insbesondere im Hinblick auf Erdfühligkeit, Korrosionsbeständigkeit, thermische Beanspruchung und mechanische Festigkeit – gleichwertig sowie für die Erreichung der Schutzziele und Funktionen geeignet ist. Dies gilt entsprechend im Netzgebiet der <Firma Netzbetreiber einfügen>.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie zudem in den FAQ zur VDE-AR-N 4100 auf den Internetseiten des VDE/FNN.“